Aufgaben der MAV
Die MAV der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in der Erzdiözese Freiburg gehört zu den Sondervertretungen (MAVO §1a (5)).
Als Sondervertretung wirkt die MAV " mit bei Maßnahmen, die vom Dienstgeber getroffen werden. Bei Zuordnung zu einem kirchlichen Rechtsträger ist im Übrigen die Mitarbeitervertretung der Einrichtung zuständig". (MAVO § 23)
Die MAV ist zuständig
- dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden.
- die Anregung von Maßnahmen zur Verbesserung der Einrichtung / des Dienstes
- Anliegen, Anregungen und Beschwerden. Sie trägt diese dem Dienstgeber vor
- die Förderung der Eingliederung von schwerbehinderten, ausländischen und schutzbedürftigenMitarbeiterInnen
- die Umsetzung der Vorschriften zum Arbeitsschutz (v.a. örtliche MAV!)
- für die Verwirklichung frauen- und familienfreundlicher Arbeitsbedingungen
- den Blick auf die Einhaltung geltenden Rechtes zugunsten der MitarbeiterInnen
- Regelungen und Absprachen im Rahmen der MAVO mit dem Dienstgeber zu treffen
- Zustimmung zur Eingruppierung
Ausführliche Beschreibung:
Mitarbeitervertretungsordnung §§ 26-39
